Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen
für den 43. Norddeutschen Kunsthandwerkermarkt
vom 24. – 26. Mai 2026 in Süderschmedeby

1) Teilnahmevoraussetzungen
Am Norddeutschen Kunsthandwerkermarkt können Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker teilnehmen,

a) die nachweisen, dass sie in der Handwerksrolle der für sie zuständigen Handwerkskammer geführt werden
und/oder
b) die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Kunsthandwerks oder des Bundesverbandes Bildender Künstler sind
und/oder
c) die von einer Beratungsstelle für Formgebung auf Kammer-, Landes- oder Bundesebene benannt oder empfohlen wurden.

Ein ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe für den Bereich des ausgestellten Kunsthandwerks wird ebenso vorausgesetzt.

Über die Einladung zum Markt entscheidet der Veranstalter. Ausnahmen von den oben genannten Voraussetzungen sind nur in Einzelfällen möglich, sofern die Arbeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers den Veranstalter in geeigneter Weise überzeugen können.

2) Verkaufsobjekte / Handelsware
Handelsware ist auf dem Markt nicht erlaubt.

Nur von der Ausstellerin bzw. dem Aussteller selbst oder im Betrieb der Ausstellerin bzw. des Ausstellers gefertigte Arbeiten dürfen auf dem Markt ausgestellt und verkauft werden.

Ausstellerinnen und Aussteller, die auch nur teilweise zugekaufte Handelsware auf dem Markt anbieten wollen, bitten wir von einer Anmeldung abzusehen!

Wer dennoch Handelsware auf dem Markt anbietet, wird einen sofortigen Platzverweis erhalten.

3) Anwesenheit / Vorführungen auf dem Markt
Die/Der Angemeldete muss persönlich an den Markttagen an ihrem/seinem Stand anwesend sein. Ausnahmen hiervon sind nur unter vorheriger Absprache möglich.

Es wird gewünscht, dass jede Kunsthandwerkerin und jeder Kunsthandwerker an den Markttagen praktische Arbeit ihres bzw. seines Bereiches demonstriert, sofern es das Gewerk zulässt.

4) Standflächen / Stände / Strom
Alle Standflächen sind im Freien. Die vorgesehenen Standreihen sind in der Regel 3 m (mindestens aber 2,50 m) tief. Sie sind rund um die Gebäude der Galerie Hansen angeordnet. Stände selbst stehen nicht zur Verfügung; jede Ausstellerin/jeder Aussteller hat selbst für einen wind- und wetterfesten Stand zu sorgen. Attraktive und sichere Stände sind schon aus eigenem Interesse erforderlich, „Verkaufsanhänger“ auf dem Markt nicht zugelassen.

Wünsche zum Standort können bei der Anmeldung angegeben werden, jedoch liegt die endgültige Zuweisung beim Veranstalter.

Stromanschlüsse für Lichtstrom stehen zur Verfügung, Verlängerungskabel und Abzweigdosen sind selbst mitzubringen. Der Anschluss von elektrischen Heizgeräten jeglicher Art ist ausdrücklich verboten.

5) Fahrzeuge / Camperplätze / Unterkünfte
Alle Fahrzeuge sind während des Marktes außerhalb des Marktgeländes abzustellen. Hierfür stehen Park- und Camperplätze bereit. Toiletten, Dusch- und Waschgelegenheiten sind vorhanden. Für andere Unterkunftsmöglichkeiten hat die Ausstellerin bzw. der Aussteller selbst zu sorgen.

6) Aufbau / Öffnungszeiten
Der Markt wird am Sonnabend, den 24. Mai um 10.00 Uhr eröffnet. Der Aufbau der Stände muss aber bereits am Vortag erfolgen. Die Zuweisung der Standflächen und der Aufbau beginnen am Freitag (23. Mai 2026) um 10 Uhr. Während der Öffnungszeiten des Marktes (Samstag bis Montag, 10.00 – 18.00 Uhr) müssen die Stände geöffnet und besetzt sein. Ein vorzeitiger Abbau ist unzulässig.

7) Standplatzmieten / Verhinderung / Ausfall / Erstattung
Die Standplatzmieten richten sich nach der Breite des jeweiligen Standes. Es können nur volle Meter gebucht werden. Die aktuellen Preise können beim Veranstalter erfragt werden. Standmieten sind in vollem Umfang und im Voraus im Zusammenhang mit der Anmeldung zu zahlen. Wenn eine Ausstellerin bzw. ein Aussteller am Markt nicht teilnehmen kann oder will, verfällt die Standmiete zugunsten des Veranstalters. Muss der Markt bis 10 Wochen vor Beginn ohne Verschulden des Veranstalters abgesagt werden, erfolgt eine Rückerstattung der bereits gezahlten Brutto-Standmiete abzüglich 20%. Bei einer kurzfristigeren durch den Veranstalter nicht verschuldeten Absage des Marktes werden die zu erstattenden Standmieten durch die bis zu dem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Marktvorbereitung reduziert.

8) Amtliche Verordnungen
Veranstalter und Teilnehmer sind u.U. an amtliche Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hygiene-Vorschriften, Abstandsregelungen, Zugangsbeschränkungen zum Markt insgesamt oder zu einzelnen Gebäuden/Einrichtungen gebunden. Diese gelten in der zum Zeitpunkt des Marktes gültigen Fassung der Verordnungen seitens der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Schleswig-Flensburg.

9) Bewerbungen / Anmeldung / Teilnahme
Für die Teilnahme notwendig sind entweder

– eine formlose und fristgerechte Bewerbung, die Zusage/Einladung des Veranstalters und die fristgerechte Anmeldung über das (nur nach einer Zusage verschickte) Anmeldeformular

oder

– die Einladung des Veranstalters und die fristgerechte Anmeldung über das mit der Einladung verschickte Anmeldeformular.

Eine direkte Buchung von Standplätzen oder eine direkte Anmeldung sind für den Norddeutschen Kunsthandwerkermarkt nicht möglich.

Bewerbungsunterlagen für den Markt 2026 (aus denen hervorgeht, dass die obigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden)

mit einem auf das Gewerk bezogenen Lebenslauf
und aussagekräftigen Bildern der kunsthandwerklichen Produkte

senden Sie bitte

bis spätestens 15. Dezember 2025
ausschließlich per Post zusammen mit einem
ausreichend frankierten Rückumschlag an die folgende Adresse:

Norddeutscher Kunsthandwerkermarkt
Christian Seiffert
Westerfeld 4
24885 Süderschmedeby

Tel.: 04638 / 210 390

Bewerbungen, die nach dem 15.12.2025 eingehen, können aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden. Die schriftlichen Zu- und Absagen für den 43. Norddeutschen Kunsthandwerkermarkt werden voraussichtlich bis Ende Januar 2026 verschickt.

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